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OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 2 LA 116/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 29.01.2003 - 1 A 309/00
- OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 2 LA 116/03
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- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 2 LA 116/03
Während fachwissenschaftliche Richtigkeitsentscheidungen generell voller gerichtlicher Überprüfung - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Sachverständigengutachten - unterliegen, besteht hinsichtlich prüfungsspezifischer Wertungen eine Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, NJW 1991, 2005, 2007).Der Bewertungsspielraum ist überschritten und eine gerichtliche Korrektur ist geboten, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, a.a.O.).
Nach den vom Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 17.4.1991, a.a.O., 2005, 2008) entwickelten Grundsätzen muss dem Prüfling bei Prüfungen ein Antwortspielraum insofern zugestanden werden, als eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch gewertet werden darf.
Dabei ist eine willkürliche Fehleinschätzung des Prüfers schon dann anzunehmen, wenn sie nach der Auffassung eines Fachkundigen als unhaltbar erscheinen muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, a.a.O., 2005, 2008).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 2 LA 116/03
Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Beschl. d. Sen. v. 8.10.2003 - 2 LA 329/03 -). - BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92
Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 2 LA 116/03
Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1994 - 6 C 37.92 -, BVerwGE 96, 126, 129 f;… Beschlüsse d. Sen. v. 8.10.2003 - 2 PA 306/03 - u. v. 16.5.2003 - 2 ME 100/03 - Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 - Prüfungsrecht -, 3. Aufl. 1994, RdNrn. 83, 164 u. 195). - OVG Niedersachsen, 16.05.2003 - 2 ME 100/03
Diplomvorprüfung; Prüfungsleistung; Prüfungsunfähigkeit; Prüfungsverfahren; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2004 - 2 LA 116/03
Zum anderen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels zu ermöglichen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.1994 - 6 C 37.92 -, BVerwGE 96, 126, 129 f; Beschlüsse d. Sen. v. 8.10.2003 - 2 PA 306/03 - u. v. 16.5.2003 - 2 ME 100/03 - Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 - Prüfungsrecht -, 3. Aufl. 1994, RdNrn. 83, 164 u. 195).